1. Diensteanbieter
PayLinker wird von Nicolas MARTIN, 93 avenue Georges Clémenceau, 34500 Béziers, Frankreich, SIRET 518 239 926 00034, APE-Code 6201Z, angeboten. Kontakt: contact@paylinker.fr.
2. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Nutzungsbedingungen, nachfolgend „Bedingungen“, regeln den PayLinker-Dienst für Kunden, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken handeln. Sie gelten für Zahlungslinks, Transaktionsmitteilungen, Ticketing, Abonnements, Provisionen und SMS-Guthaben.
Sie sind weder die Verkaufsbedingungen zwischen dem Kunden und dessen Kunden noch zwischen Veranstalter und Käufer. Der Kunde stellt die für seine Tätigkeit erforderlichen vorvertraglichen Informationen, Verkaufs-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen bereit.
3. Begriffe
- Käufer: Person, die beim Veranstalter ein oder mehrere Tickets bestellt.
- Ticket: entgeltlicher digitaler Zutrittsnachweis, der nach einer bestätigten Bestellung ausgestellt und mit einem Validierungsmittel verknüpft wird.
- Kunde: natürliche oder juristische Person, die den Dienst beruflich nutzt.
- Bestellung: ausgewählte Tickets und zugehöriger Zahlungsvorgang.
- Kontrolle: Scan oder manuelle Validierung eines Tickets.
- Empfänger: Person, die vom Kunden einen Zahlungslink erhält.
- Veranstaltung: Aktivität, die unter Verantwortung des Kunden erstellt und organisiert wird.
- Veranstalter: Kunde, der eine Veranstaltung veröffentlicht und Tickets an Käufer verkauft.
- Dienst: PayLinker-Funktionen für Zahlungslinks, Kommunikation und Ticketing.
- Stripe: Zahlungsdienstleister, der über das verbundene Konto des Kunden genutzt wird.
- Nutzer: vom Kunden für dessen PayLinker-Organisation berechtigte Person.
4. Annahme und Fassung der Bedingungen
Der Kunde nimmt die Bedingungen bei Kontoeröffnung oder bei einer wirksam verlangten erneuten Annahme an. Er liest sie vor Nutzung des Dienstes und bewahrt die ihm bereitgestellte Fassung auf.
Die Datenschutzerklärung informiert über Datenverarbeitungen. Ihr Zugang ist keine pauschale Einwilligung in Verarbeitungen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
5. Geschäftskonto und Zugang
Der Kunde macht richtige, vollständige und aktuelle Angaben, schützt Zugangsdaten, verwaltet Nutzerrechte und entzieht nicht mehr erforderliche Zugänge unverzüglich. Verdächtige oder unbefugte Nutzung ist PayLinker zu melden.
PayLinker darf Informationen verlangen, die vernünftigerweise zur Prüfung des beruflichen Status, zur Sicherheit oder zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Der Kunde verantwortet Handlungen über seine Zugänge, soweit kein PayLinker zurechenbarer Fehler vorliegt.
6. Zahlungslinks
Der Kunde bestimmt Empfänger, Betrag, Zweck und Nachricht. Er gewährleistet die rechtmäßige Nutzung der Kontaktdaten und bleibt für Forderung oder Leistung, eigene Bedingungen und Erstattungen verantwortlich.
Je nach verfügbarer Funktion kann ein Link eine Anzahlung, ein Angeld, eine Kaution oder die vollständige Zahlung betreffen. Der Kunde muss die Zahlung rechtlich richtig einordnen und über ihre Folgen informieren. PayLinker stellt Erstellung, Versand und Nachverfolgung bereit und ist nicht Gläubiger des Betrags.
7. Kommunikation per E-Mail und SMS
Der Kunde darf Transaktionslinks und notwendige Informationen per E-Mail oder SMS versenden. Er prüft Kontaktdaten, Inhalt und Rechtsgrundlage und nutzt die Funktionen nicht für unaufgeforderte oder rechtswidrige Werbung.
SMS verbrauchen das in der Oberfläche angezeigte Guthaben. Eine SMS entspricht derzeit einem Guthabenpunkt; E-Mails verbrauchen kein SMS-Guthaben. Die Zustellung hängt auch von Netzen und Drittanbietern ab.
8. Erstellung und Veröffentlichung von Veranstaltungen
Der Dienst erlaubt derzeit die Erstellung von Veranstaltungen ohne gesonderte Erstellungsgebühr und ohne vorab festgelegte Höchstzahl, vorbehaltlich angemessener beruflicher Nutzung, technischer Kapazität und dieser Bedingungen. Das aktuelle Produkt lässt nur Ticketarten mit einem Preis über null zu.
Der Veranstalter trägt Name, Beschreibung, Titelbild, Ort, Datum, Uhrzeit, zutreffende Zeitzone, Mengen und Ticketarten ein. Ein funktionsfähiges verbundenes Stripe-Konto ist erforderlich, um zu veröffentlichen und den Verkauf zu öffnen, soweit der Ablauf dies verlangt.
9. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist allein für Existenz, Rechtmäßigkeit, Organisation und Durchführung verantwortlich. Er beschafft Genehmigungen, Versicherungen und Rechte, beachtet Sicherheits- und Barrierefreiheitsregeln und macht richtige Angaben zu Ort, Zeit, Preis und Zutritt.
Er legt Mengen, Verkaufs-, Stornierungs-, Verlegungs- und Erstattungsbedingungen fest, bestimmt das Widerrufsrecht, erfüllt Steuerpflichten, berechtigt Personal und bearbeitet Käuferbeschwerden zur Veranstaltung.
10. Vertrag zwischen Veranstalter und Käufer
Der Ticketvertrag wird direkt zwischen Veranstalter und Käufer geschlossen. PayLinker setzt nicht den Preis fest, entscheidet nicht über Verfügbarkeit oder Zutritt, garantiert nicht die Durchführung und entscheidet nicht allein über Absage oder Erstattung.
Vor der Bestellung macht der Veranstalter seine Identität, Verkaufsbedingungen, Stornierungs- oder Erstattungspolitik und Veranstaltungsinformationen zugänglich. Er bewahrt die nach geltendem Recht erforderlichen Nachweise auf.
11. Ticketarten, Preis und Verfügbarkeit
Der Veranstalter bestimmt Preis und Kapazität jeder Ticketart und berücksichtigt Verkäufe außerhalb von PayLinker. Ausgewählte Plätze können während der Zahlung vorübergehend reserviert werden. Die Zuteilung wird erst nach Zahlungsbestätigung und serverseitiger Bearbeitung endgültig.
Der Veranstalter überwacht die Verfügbarkeit und berichtigt ihm zurechenbare Fehler. Ein PayLinker zurechenbarer technischer Fehler wird nach den Regelungen zu Verfügbarkeit und Haftung behandelt.
12. Zahlung und verbundenes Stripe-Konto
Stripe verarbeitet Zahlungen über das verbundene Konto des Veranstalters. Dieser schließt und pflegt seinen Stripe-Vertrag, erfüllt Prüfanforderungen und hält die Regeln des Anbieters ein. Im geprüften Ablauf werden Gelder an das verbundene Konto des Veranstalters geleitet; PayLinker speichert keine vollständigen Kartendaten und hält dessen Gelder nicht.
Stripe kann eigene Gebühren, Fristen, Reserven, Prüfungen, Sperren und Streitverfahren anwenden. PayLinker bleibt für unmittelbar zurechenbare Integrationsfehler verantwortlich. Ratenzahlung wird nur angeboten, wenn Stripe sie bereitstellt und deren Kriterien erfüllt sind.
13. PayLinker-Preise, Abonnement und Provision
Soweit kein besonderes Angebot angenommen wurde, gelten derzeit die veröffentlichten Preise:
- ohne Abonnement 0,5 % + 0,20 EUR PayLinker-Provision je erfolgreicher Transaktion, zusätzlich zu Stripe-Gebühren;
- Pro für 9,90 EUR monatlich mit 0 % PayLinker-Provision auf Transaktionen; Stripe-Gebühren bleiben getrennt;
- SMS-Guthabenpakete ab 15 EUR.
Beträge, Währungen und Steuerangaben ergeben sich aus der Anzeige vor dem Kauf und der Rechnung. Abonnements werden für den angegebenen Zeitraum im Voraus bezahlt. SMS-Guthaben und begonnene Zeiträume werden nur erstattet, wenn Gesetz, angenommenes Angebot oder ein PayLinker zurechenbarer Fehler dies verlangen.
14. Bestätigung, Ausstellung und Versand der Tickets
Tickets werden erst erstellt, nachdem Stripe die Zahlung tatsächlich bestätigt und PayLinker diese Bestätigung verarbeitet hat. Sie gehen an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse. Mehrere Tickets einer Bestellung können in einer Nachricht zusammengefasst werden; jedes behält sein eigenes Validierungsmittel.
Der Veranstalter weist auf die Prüfung der E-Mail-Adresse hin und bietet erneuten Versand oder Hilfe an. Eine Rückkehrseite im Browser allein ist kein Zahlungsnachweis.
15. QR-Codes und persönliche Nutzung
Jedes Ticket besitzt einen eindeutigen QR-Code oder ein anderes Validierungsmittel. Der Käufer schützt es vor Kopien und beachtet die Übertragungsregeln des Veranstalters. Eine Weitergabe kann dazu führen, dass eine andere Person das Ticket zuerst nutzt.
Ein erkannter Code ermöglicht die technische Prüfung, beweist aber nicht automatisch die Identität und ersetzt keine sonstigen rechtmäßigen Zutrittsbedingungen.
16. Einlasskontrolle
Berechtigte Nutzer können Tickets über Web oder mobile Anwendung scannen oder manuell validieren. Der Dienst kann ein gültiges, ungültiges oder bereits verwendetes Ticket melden und den Kontrollverlauf speichern.
Der Veranstalter beschränkt Rechte, schützt Geräte und widerruft Zugänge unverzüglich. Eine Doppel-Scan-Warnung unterstützt die Entscheidung; für Empfang und endgültigen Zutritt bleibt der Veranstalter nach Recht und Bedingungen verantwortlich.
17. Absage, Verlegung oder Änderung
Der Veranstalter entscheidet und verantwortet Absage, Verlegung oder wesentliche Änderung, informiert Käufer rechtzeitig und wendet Gesetz und die beim Verkauf angenommenen Bedingungen an.
Die Archivierung in PayLinker ist weder Absage noch Information oder Erstattung. Der Veranstalter organisiert diese Schritte und hält einen Weg zur Bearbeitung bestehender Bestellungen bereit.
18. Erstattungen, Gebühren und Streitigkeiten
Ist eine Erstattung geschuldet oder gewährt, bestimmt der Veranstalter den Betrag und führt sie über Stripe oder das vereinbarte Verfahren aus, sofern die Pflicht nicht unmittelbar PayLinker trifft. Stripe-Gebühren und PayLinker-Provisionen richten sich nach Preisplan, Zahlungsanbieterbedingungen und zwingendem Recht; ihre Rückzahlung erfolgt nicht automatisch.
Der Veranstalter bearbeitet Streitfälle und Chargebacks zu seiner Leistung und liefert Nachweise. PayLinker wirkt im Rahmen seiner Rolle mit und haftet für Folgen, die unmittelbar durch nachgewiesenes eigenes Verschulden verursacht wurden.
19. Widerrufsrecht des Käufers
Der Veranstalter bestimmt das auf die Leistung anwendbare Widerrufsrecht und informiert vor der Bestellung. Bestimmte Freizeitdienstleistungen zu einem festgelegten Termin oder Zeitraum können unter die Ausnahme des Artikels L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs fallen; dies gilt nicht automatisch für jede Veranstaltung.
Besteht ein Widerrufsrecht, stellt der Veranstalter die gesetzlich erforderlichen Informationen und Möglichkeiten bereit. PayLinker nimmt die rechtliche Einordnung nicht an seiner Stelle vor.
20. Verbotene Tätigkeiten und Inhalte
Der Dienst darf nicht rechtswidrig, betrügerisch, irreführend, rechtsverletzend oder entgegen Stripe-Regeln genutzt werden. Kartendaten, Geheimnisse, unnötige sensible Daten und verbotene Inhalte gehören nicht in Freitextfelder.
PayLinker darf offenkundig rechtswidrige Inhalte entfernen oder Verkäufe aussetzen, wenn Sicherheit, Gesetz oder ein ernster Notfall dies erfordern. Der Kunde wird informiert, soweit möglich und zulässig.
21. Geistiges Eigentum
Der Kunde behält Rechte an Texten, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten und gewährt PayLinker für die erforderliche Dienstdauer ein nicht ausschließliches Recht, sie weisungsgemäß zu hosten, technisch zu vervielfältigen und anzuzeigen.
Der Kunde gewährleistet die erforderlichen Rechte und Genehmigungen. PayLinker behält Rechte an Software, Dokumentation, Marken, Oberflächen und eigenen Werken.
22. Verfügbarkeit, Wartung und Vorfälle
PayLinker trifft angemessene professionelle Maßnahmen für Verfügbarkeit und Sicherheit. Wartung, Vorfälle, Drittanbieter oder höhere Gewalt können zu Unterbrechungen führen. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit so organisiert, dass Auswirkungen begrenzt bleiben.
Bei zugangskritischen Veranstaltungen bereitet der Veranstalter ein verhältnismäßiges Fortführungsverfahren vor, etwa eine geschützte Anwesenheitsliste, ohne Validierungsregeln zu umgehen.
23. Haftung von PayLinker
PayLinker haftet für unmittelbare, sichere und vorhersehbare Schäden aus einer nachgewiesenen, ihm zurechenbaren Pflichtverletzung. Es haftet nicht für Leistung, Inhalte oder Zutrittsentscheidungen des Veranstalters oder unabhängige Handlungen von Stripe; zurechenbare Integrationsfehler bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem auslösenden Ereignis tatsächlich für den Dienst gezahlten Beträge begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht, wenn sie unzulässig ist, insbesondere bei Betrug, grobem Verschulden, Personenschäden oder nicht beschränkbaren Pflichten.
24. Haftung des Kunden
Der Kunde verantwortet eigene Verstöße, Inhalte, regulierte Tätigkeit, Nutzer und Pflichten gegenüber Empfängern und Käufern. Er wirkt nach Treu und Glauben an Schadensbegrenzung und Anspruchsbearbeitung mit.
Er kann PayLinker nicht die Folgen der eigenen Veranstaltung, Inhalte oder Entscheidungen auferlegen. Ebenso bleibt sein Anspruch wegen eines PayLinker zurechenbaren Fehlers bestehen.
25. Datenschutz
PayLinker ist Verantwortlicher für eigene Konten, Verträge, Pflichten, Support und Sicherheit. Für auf Kundenweisung verarbeitete Empfänger-, Käufer-, Teilnehmer-, Ticket- und Kontrolldaten ist PayLinker grundsätzlich Auftragsverarbeiter und der Kunde Verantwortlicher.
Der Kunde informiert, bestimmt eine Rechtsgrundlage, begrenzt Daten und Zugänge, bearbeitet Rechte und vermeidet unnötige sensible Daten. Die Datenschutzerklärung beschreibt PayLinkers Verarbeitungen. Handelt PayLinker als Auftragsverarbeiter, werden die nach Artikel 28 DSGVO erforderlichen Bedingungen mit dem Geschäftskunden vereinbart.
26. Sperrung, Kündigung und Vertragsende
PayLinker darf den Dienst bei Sicherheitsrisiko, Betrugsverdacht, Nichtzahlung, gesetzlicher Anforderung, offenkundig rechtswidrigem Inhalt, Stripe-Ausfall oder schwerem Verstoß verhältnismäßig sperren. Eine Mitteilung erfolgt, soweit Dringlichkeit und Recht dies erlauben.
Der Kunde kann sein Abonnement im Konto beenden, sofern die Funktion verfügbar ist; ein begonnener Zeitraum bleibt nach dem Angebot zahlbar. Das Vertragsende beendet nicht Pflichten gegenüber Empfängern oder Käufern. Zugang, Rückgabe, Archivierung oder Löschung von Daten folgen Gesetz und anwendbaren Weisungen.
27. Änderungen des Dienstes und der Bedingungen
PayLinker darf Dienst oder Bedingungen aus legitimen funktionalen, rechtlichen, technischen, preislichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ändern. Wesentliche Änderungen werden angemessen vorher mitgeteilt, sofern keine rechtliche oder sicherheitsbedingte Dringlichkeit besteht.
Fassung und Datum bleiben zugänglich. Ist eine erneute Annahme erforderlich, wird sie vor Fortsetzung der betroffenen Funktionen eingeholt.
28. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet, soweit ein Ereignis die Kriterien höherer Gewalt nach französischem Recht erfüllt und die Leistung verhindert. Die betroffene Partei informiert, begrenzt die Auswirkungen und nimmt die Leistung baldmöglichst wieder auf.
29. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Die Bedingungen unterliegen französischem Recht, vorbehaltlich zwingender Vorschriften. Die Parteien suchen zunächst eine gütliche Lösung über contact@paylinker.fr.
Ohne Einigung bestimmen die anwendbaren Verfahrensregeln das zuständige Gericht. Der Vertrag richtet sich an Geschäftskunden und nimmt keiner Partei zwingende Schutzrechte.
30. Inkrafttreten
Diese Fassung trägt das Datum 14. Juli 2026 und gilt ab Veröffentlichung. Frühere Fassungen gelten vorbehaltlich zwingenden Rechts für die Zeiträume, in denen sie angenommen waren.
Stand: 14. Juli 2026