PayLinker

Schutz personenbezogener Daten

Datenschutzerklärung

Diese Erklärung erläutert verständlich, wie PayLinker Daten von Besuchern, Geschäftsnutzern, Zahlungslink-Empfängern, Käufern und Teilnehmenden verarbeitet.

Je nach Verarbeitung handelt PayLinker für eigene Zwecke oder im Auftrag des Unternehmens, das die Plattform nutzt.

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck dieser Erklärung

Diese Erklärung beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Marketing-Website, PayLinker-Konten und -Organisationen, Zahlungslinks, Ticketing, Abonnements, Support und Sicherheitsfunktionen. Sie ergänzt die Informationen, die das Unternehmen oder der Veranstalter für eigene Verarbeitungen bereitstellt.

2. Identität und Kontakt von PayLinker

PayLinker wird von Nicolas MARTIN, 93 avenue Georges Clémenceau, 34500 Béziers, Frankreich, SIRET 518 239 926 00034, angeboten. Fragen zu personenbezogenen Daten richten Sie an contact@paylinker.fr.

3. Betroffene Personen

Die Erklärung gilt für Besucher und Interessenten, Geschäftskunden und deren Vertreter, Administratoren und Nutzer einer Organisation, Empfänger von Zahlungslinks, Ticketkäufer, beim Einlass kontrollierte Teilnehmende, Supportkontakte und Personen, die Datenschutzrechte ausüben.

4. Rollen von PayLinker und dem Unternehmen

PayLinker handelt als Verantwortlicher für selbst festgelegte Zwecke: Konten und Organisationen, PayLinker-Abonnements und -Abrechnung, Support, Plattformsicherheit, Nachweis der PayLinker-Bedingungen, Marketing-Website und zugehörige Präferenzen.

Verarbeitet PayLinker auf Weisung eines Unternehmens dessen Kundenkontakte, Veranstaltungs-, Käufer-, Teilnehmer-, Ticket- oder Kontrolldaten, ist grundsätzlich das Unternehmen oder der Veranstalter Verantwortlicher und PayLinker Auftragsverarbeiter. Das Unternehmen bestimmt Zweck, erforderliche Daten, Rechtsgrundlage, geeignete Dauer und berechtigte Personen. Eine gemeinsame Festlegung von Zwecken und wesentlichen Mitteln bedarf einer gesonderten Prüfung.

5. Daten von Website-Besuchern

PayLinker kann aufgerufene Seiten, Datum und Uhrzeit, technische Browser- und Geräteinformationen, die für Verbindung und Sicherheit erforderliche IP-Adresse, Sprache, Designpräferenz und Kampagnenparameter aus der URL verarbeiten. Für begrenzte Zeit kann die letzte kommerzielle Aktion gespeichert werden, um die Herkunft einer Registrierung zu verstehen.

Diese Daten dienen Betrieb, Sicherheit, Präferenzen und der in der Cookie-Richtlinie beschriebenen Reichweitenmessung.

6. Daten von Nutzerkonten

Für ein Geschäftskonto kann PayLinker Name, E-Mail, Telefon, Sprache, Profilbild, geschütztes Passwort, Rolle, Organisation, Kontostatus, Berechtigungen und Aktivitätsdaten verarbeiten. Wird eine verfügbare Anmeldung über einen Drittanbieter gewählt, wird auch die dafür erforderliche Kennung verarbeitet.

Onboarding- und Herkunftsinformationen, Supportaustausch, Sicherheitsnachweise und Informationen zum Nachweis der Annahme der PayLinker-Bedingungen können ebenfalls gespeichert werden.

7. Organisationsdaten

PayLinker verarbeitet bereitgestellte Geschäftsdaten: Firmenname, Unternehmens- und Umsatzsteuerkennungen, soweit angegeben, Kontakte, Anschrift, Tätigkeit, Website, Bilder, Währung, Einstellungen, Mitglieder und Mitarbeitende, Veranstalterbedingungen und Preisparameter.

Hinzu kommen SMS-Guthaben und Bewegungen, Abonnementangebot und -status, Abrechnungsbeträge und -zeiträume sowie für Onboarding und Status erforderliche Stripe-Verbindungsdaten. Notwendige technische Stripe-Kennungen und Token werden geschützt; vollständige Bankdaten sind zur bloßen Statusanzeige nicht erforderlich.

9. Daten von Ticketkäufern

Der Kaufvorgang verarbeitet Vorname, Nachname und E-Mail des Käufers sowie Veranstaltung, Ticketarten und Mengen, Betrag, Währung, Bestellstatus und Erstellungs- und Zahlungsdaten. Eine technische Zahlungsreferenz wird zugeordnet, ohne vollständige Kartendaten offenzulegen.

Die Daten reservieren Plätze, leiten die Zahlung ein, erfassen die Bestellung, versenden Tickets, unterstützen Käufer und ermöglichen berechtigten Veranstaltermitarbeitenden die Teilnehmerverwaltung. Eine Suche nach Name oder E-Mail kann verfügbar sein.

10. Veranstaltungs- und Bestelldaten

Veranstaltungsdaten umfassen Name, Beschreibung, Titelbild, Ort, Daten, Zeitzone, Kapazität, Status und Ticketarten. Bestelldaten umfassen Auswahl, Beträge, Zahlungsstatus, Käufer und erforderliche Nachverfolgungsdaten.

Der Veranstalter verantwortet veröffentlichte Inhalte und vermeidet unnötige personenbezogene Daten in Beschreibungen, Bildern und Freitextfeldern.

11. Tickets und QR-Codes

Jedes Ticket umfasst Kennung, Art, Status, Erstellungs- und Versanddaten, Bestellung, Käufer und einen eindeutigen QR-Code oder Validierungstoken. Der Code dient Abruf und Prüfung des Tickets und enthält keine vollständigen Kartendaten.

Validierungstoken werden geschützt; ihr kryptografischer Fingerabdruck prüft den vorgelegten Code, ohne dessen Wert in Oberflächen oder Mitteilungen anzuzeigen. Der Käufer schützt das Ticket vor Kopien.

12. Einlasskontrolle und Verlauf

Berechtigte Personen können Tickets im Web oder in der mobilen Anwendung scannen oder manuell validieren. PayLinker speichert Ticket, Datum und Uhrzeit, Ergebnis, kontrollierenden Nutzer, Quelle und begrenzte technische Angaben, soweit für Betrieb und Sicherheit erforderlich.

Der Verlauf kann ein bereits verwendetes Ticket melden. Berechtigte Veranstaltermitarbeitende können Teilnehmer und Kontrollen für ihre Aufgaben einsehen.

13. Vorübergehende Reservierungen und Missbrauchsschutz

Ausgewählte Plätze können etwa fünfzehn Minuten reserviert werden. Zur Begrenzung wiederholter oder missbräuchlicher Reservierungen kann PayLinker aus Verbindungsdaten einen pseudonymen Fingerabdruck bilden. Er dient nicht der öffentlichen Identifizierung und bleibt auf Sicherheit und Verfügbarkeit beschränkt.

14. Zahlung und Rolle von Stripe

Stripe erhebt und verarbeitet Zahlungsinformationen direkt auf seinen gesicherten Oberflächen. PayLinker erhält Referenzen und Status zur Nachverfolgung, Zahlungsbestätigung und Ticket-Erstellung und speichert keine vollständigen Kartendaten.

Im geprüften Stripe-Connect-Ablauf werden Gelder an das verbundene Konto des Veranstalters geleitet. Stripe handelt für Zahlungs-, Compliance- und Betrugspräventionsdienste nach eigenen Pflichten und Bedingungen.

15. Transaktions-E-Mails und SMS

PayLinker nutzt Kontaktdaten für Zahlungslinks, Bestätigungen, Tickets, notwendige Bestellinformationen, Kontoeinladungen und Sicherheitsmitteilungen. Diese Nachrichten sind für den angeforderten Dienst erforderlich und für sich genommen keine Direktwerbung.

Technische Versanddienstleister erhalten nur die für die Zustellung erforderlichen Kontaktdaten und Inhalte, für die dafür und für ihre Pflichten notwendige Dauer.

16. Support, Sicherheit und technische Protokolle

Supportanfragen, Diagnosen und notwendige technische Protokolle werden zur Antwort, Wartung, Missbrauchs- und Betrugsprävention sowie Vorfallbearbeitung verarbeitet. Protokolle werden auf nützliche Angaben begrenzt und dürfen keine Geheimnisse, Kartendaten oder vollständigen Zahlungspayloads enthalten.

17. Cookies, Präferenzen und Reichweitenmessung

Die Website nutzt notwendige oder präferenzbezogene Mechanismen, darunter Sprache und Design. Ein Kampagnenzuordnungs-Cookie bleibt höchstens dreißig Tage, ein Cookie zur letzten Aktion höchstens dreißig Minuten. Das Design kann im lokalen Browserspeicher gespeichert werden.

In Produktion misst ein Skript von analytics.paylinker.fr die Reichweite. Kategorien, Zwecke und Kontrollmöglichkeiten erläutert die Cookie-Richtlinie. Soweit eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, darf der betreffende Tracker erst nach einer gültigen Wahl eingesetzt werden.

18. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Je nach Verarbeitung stützt sich PayLinker auf:

  • Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen für Konten, Organisationen, Abonnements, Dienst, vertraglichen Support und notwendige Mitteilungen;
  • rechtliche Verpflichtung für Abrechnung, Buchführung, berechtigte Behördenanfragen und bestimmte Rechte;
  • berechtigtes Interesse nach Abwägung für Sicherheit, Betrugs- und Missbrauchsschutz, Rechtsverteidigung, unbedingt erforderliche Verbesserung und Nachweis beruflicher Beziehungen;
  • Einwilligung nur, wenn erforderlich, etwa bei einem optionalen Tracker oder einer freiwilligen Mitteilung ohne andere Grundlage.

Für Verarbeitungen im Auftrag des Veranstalters bestimmt dieser die Rechtsgrundlage seiner Käufer- oder Teilnehmerbeziehung. PayLinker verlangt keine pauschale DSGVO-Einwilligung für eine zur Vertragserfüllung nötige Bestellung.

19. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Zugriff können berechtigte PayLinker-Personen, berechtigte Organisationsnutzer für eigene Teilnehmende, Stripe für Zahlungen, der im Impressum genannte Hoster, ausgewählte Versand-, Anmelde- und Betriebsdienstleister sowie Berater oder Behörden im gesetzlichen Rahmen erhalten.

PayLinker verkauft keine personenbezogenen Daten. Als Auftragsverarbeiter bindet es Unterauftragsverarbeiter ein und unterstützt das Unternehmen im Rahmen seiner Rolle und dokumentierter Weisungen.

20. Mögliche Übermittlungen außerhalb des EWR

Internationale Zahlungs- oder Anmeldeanbieter können je nach Dienst und Organisation Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Soweit die DSGVO dies verlangt, beruhen Übermittlungen auf Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder einer anderen anerkannten Garantie und werden nötigenfalls ergänzt.

Informationen zu Anbietern und Garantien können über contact@paylinker.fr angefordert werden.

21. Speicherdauer und Kriterien

Daten werden für die erforderliche Dauer gespeichert und anschließend gelöscht, anonymisiert oder bei gesetzlicher Pflicht oder Rechtsverteidigung begrenzt archiviert. Kriterien sind Konto- oder Vertragsdauer, Veranstaltung und Nachbereitung, Weisungen des Veranstalters, Streitfristen und Buchführungspflichten.

Buchungsunterlagen werden nach den anwendbaren Pflichten zehn Jahre aufbewahrt. Aktive Reservierungen dauern etwa fünfzehn Minuten, das Kampagnen-Cookie höchstens dreißig Tage und das letzte-Aktion-Cookie höchstens dreißig Minuten. Protokolle, Tickets, Kontrollen, Notizen, Backups und Kontodaten dürfen nicht länger als dokumentiert erforderlich gespeichert werden.

22. Rechte der betroffenen Personen

Unter den Voraussetzungen der DSGVO bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen berechtigte Interessen und Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft. Gesetzliche Pflichten, Rechte Dritter, Sicherheit oder Rechtsverteidigung können eine Anfrage begrenzen.

23. Ausübung der Rechte

Für ein PayLinker-Konto oder eigene PayLinker-Verarbeitung schreiben Sie mit einer Beschreibung an contact@paylinker.fr. Ein verhältnismäßiger Identitätsnachweis wird nur bei begründetem Zweifel verlangt.

Bei Bestellung, Ticket oder Veranstaltung wenden Sie sich zuerst an den Veranstalter, der grundsätzlich Verantwortlicher ist. PayLinker leitet weiter oder unterstützt, wenn die Anfrage Daten betrifft, die für diesen Veranstalter verarbeitet werden.

24. Beschwerde bei der CNIL

Sie können unbeschadet anderer Rechtsbehelfe bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL Beschwerde einlegen, auch über deren Online-Beschwerdedienst.

25. Sicherheit

PayLinker setzt risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen ein, darunter Organisationszugriffskontrollen, Schutz von Passwörtern und Geheimnissen, Verschlüsselung sensibler Token, Prüfung von Zahlungsmitteilungen, Versuchsbeschränkungen, zweckmäßige Protokollierung und Trennung der Umgebungen.

Kein Onlinedienst kann ein Nullrisiko garantieren. Kunden schützen Zugänge, begrenzen Nutzer, sichern Kontrollgeräte und melden Vorfälle unverzüglich.

26. Minderjährige und sensible Daten

Der Standarddienst ist nicht zur Erhebung von Gesundheits-, biometrischen, Meinungs- oder anderen besonderen Daten in Freitextfeldern bestimmt. Ein Unternehmen verarbeitet solche Daten oder Daten Minderjähriger nur, wenn dies erforderlich, rechtmäßig, transparent und angemessen geschützt ist.

PayLinker prüft das Alter des Käufers nicht automatisch. Veranstalter für Minderjährige müssen die erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Maßnahmen festlegen.

27. Änderungen dieser Erklärung

PayLinker kann diese Erklärung bei Änderungen von Dienst, Anbietern oder Recht aktualisieren. Die veröffentlichte Fassung trägt ein Datum. Wesentliche Änderungen werden angemessen mitgeteilt, wenn sie Personen erheblich betreffen.

28. Stand

Diese Erklärung wurde am 14. Juli 2026 aktualisiert. Sie ist zusammen mit den Verkaufs- und Nutzungsbedingungen, der Cookie-Richtlinie und den Informationen des Unternehmens oder Veranstalters zu lesen.

Stand: 14. Juli 2026